HAARERSATZ AUF
KRANKENSCHEIN

Bei krankheitsbedingtem Haarausfall zahlt die Krankenkasse dazu. Wir informieren Sie gerne über die Tarife Ihrer Krankenkasse!

 



 
  • Wann bekomme ich eine Perücke oder Haarersatz auf Krankenschein?
     
    Grundsätzlich immer dann, wenn der Arzt einen krankheitsbedingten Haarausfall feststellt und dafür einen Verordnungsschein ausstellt. Egal bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, ein Zuschuss ist Ihnen in jedem Fall sicher. Lediglich die Höhe kann dann von Versicherung zu Versicherung noch ein wenig va­ri­ie­ren.
     
  • Wie wird mit der Krankenkasse verrechnet?
     
    Als Vertragspartner aller Kassen haben wir die einfachste Lösung für Sie. Von der Einreichung über die Berechnung des Selbstbehaltes - Wir erledigen alles und verrechnen direkt mit den Krankenkassen!
     
  • Wie oft kann ich den Zuschuss in Anspruch nehmen?
     
    Der Anpruch auf Haarersatz gilt, solange Sie an Haarausfall leiden. Den Zuschuss können Sie dann einmal im Jahr geltend machen. Grundvoraussetzung ist aber immer die ärztliche Bestätigung (Verordnungsschein).
     


 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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